Nach dem Fahrpersonalgesetz § 4 Abs. 3 Satz 8 sind alle gespeicherten Daten, der Fahrerkarte und des Massenspeichers, bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr, in dem die Aufbewahrungsfrist endet, zu vernichten bzw. zu löschen.
Mit der TSI ist das kein Problem, denn wir denken an Ihre Termine!
Mehr...