Der Löschtermin für die Datendateien aus den digitalen Tachographen und Fahrerkarten rückt näher.
Wie jedes Jahr führen wir diese Löschung für unsere Kunden als Teil unseres Service automatisch durch.
Die Löschfrist ergibt sich hierbei bereits aus der Fahrpersonalverordnung (FPersV §1 (6)),die nach dem Aufbewahrungszeitraum von grundsätzlich einem Jahr auch die zeitnahe Löschung der Daten spätestens bis Ende März fordert. Betroffen davon sind unter anderem:
- Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber
- Alle von der Fahrerkarte und vom
- Kontrollgerät heruntergeladenen Daten
- Vom Unternehmen ausgestellte Fahrpersonalbescheinigungen
- Alle im Rahmen einer Straßen- oder Betriebskontrolle erstellten Unterlagen wie Ereignisprotokolle oder Niederschriften
Da es sich hier um detaillierte personenbezogene Daten handelt, fordert nicht nur die Fahrpersonalverordnung die termingerechte Löschung, sondern ggf. auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da der Zweck der Erhebung und Verarbeitung erlischt. Dabei müssen auch bei der Datenvernichtung Datenschutzstandards eingehalten werden so dass diese z.B. nicht oder nicht ohne Weiteres wiederhergestellt werden können. Die Löschung schließt dabei auch die Kopien in der separaten Archivierung ein!
Bei TSI können Sie sich auf die fristgerechte und korrekte Löschung verlassen
Längere Speicherungsdauer nötig?
Gegebenenfalls trifft für Sie auch eine längere Speicherungsdauer zu, beispielsweise wenn Daten oder Teile dieser für Ihre Lohnabrechnung relevant sind. Falls Sie aus solchen anderen Vorgaben eine längere Speicherung benötigen, geben Sie uns unbedingt vor Ablauf der Frist Bescheid.
Die für Sie aktuell hinterlegte Vorbehaltszeit der Tachographen-Daten können Sie im TSI Monitor jederzeit im Bereich Management/Fahrer Compliance einsehen, sowie sich über den aktuellen Backupstatus informieren.
Hinweis: Dies betrifft lediglich die Datendateien aus den Tachographen und Fahrerkarten, alle sonstigen Daten aus Ihren gebuchten Dienstleistungen werden nicht gelöscht und verbleiben entsprechend dem im Produkt gewährten Datenvorhaltungszeitraum erhalten.
Unsere Kunden erhalten dieser Tage wieder automatisch eine Erinnerung zur Prüfung aller nötigen Löschfristen. Sofern im vergangenen Jahr keine strukturellen Neuerungen oder Änderungen an administrativen Abläufen vorgenommen wurden, ist dies für die meisten Kunden reine Formalität.
Denn nach erstmaliger Hinterlegung der zutreffenden Speicherfristen kümmert sich die TSI automatisch um deren Einhaltung und die rechtzeitige Löschung der Daten. Das ist bei uns selbstverständlich Teil unseres Service.
Wenn Sie mehr zum Thema Tachographen-Daten und zum Fernauslesen von Tachographen und Fahrerkarten erfahren möchten, besuchen Sie uns auch auf unserer Themenseite:
https://online-tacho.de