Löschtermin für Tachographendaten am 31. März 2026

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15.02.2026

Löschtermin für Tachographendaten am 31. März 2026Der 31. März 2026 markiert erneut den gesetzlichen Löschtermin für digitale Tachographendaten. Entsprechend den geltenden Vorschriften unterliegen diese Daten einer begrenzten Aufbewahrungsfrist und müssen nach deren Ablauf gelöscht werden.

Dieser jährlich wiederkehrende Termin stellt sicher, dass die Speicherung und Verarbeitung von Fahrer- und Fahrzeugdaten im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt und die datenschutzrechtlichen sowie regulatorischen Vorgaben eingehalten werden.

Es werden nur Daten aus digitalen Tachographen gelöschtDie Löschung betrifft ausschließlich Daten aus digitalen Tachographen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Diese beträgt üblicherweise ein Jahr, kann jedoch in bestimmten Fällen abweichen, insbesondere wenn die Daten weiterhin zur Erfüllung gesetzlicher Nachweis- und Dokumentationspflichten, etwa im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentation oder Lohnabrechnung, erforderlich sind. In solchen Fällen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Aufbewahrungsfristen. Eine ausführliche Erläuterung der rechtlichen Hintergründe und der relevanten Abgrenzungen finden Sie in unserem Beitrag zum Löschtermin für Tachographendaten am 31. März 2024 .

Alle sonstigen Daten aus Ihren gebuchten TSI-Dienstleistungen, insbesondere Ortungs-, Positions- und Telemetriedaten, sind hiervon nicht betroffen und bleiben entsprechend dem jeweiligen Datenvorhaltungszeitraum der eingesetzten TSI-Lösungen unverändert erhalten. Die gesetzlich vorgesehene Löschung bezieht sich somit ausschließlich auf die entsprechenden Tachographen- und Fahrerkartendaten.

Die TSI führt für Ihre Kunden die Löschung automatisch durchFür Nutzer der TSI-Lösungen erfolgt die gesetzlich vorgesehene Löschung automatisch entsprechend der hinterlegten Aufbewahrungsfristen.

Als Kunde prüfen Sie bitte vor dem Löschtermin, ob die konfigurierte Frist Ihren betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine einfache Kontrolle ist im TSI-Portal unter Management / Fahrer / Fahrer-Compliance möglich.

Die Löschung der Tachographendaten ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt zu einem verbindlichen Termin nach Ablauf der zulässigen Aufbewahrungsfrist. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auch in unserem Beitrag aus 2022, während unser Beitrag aus 2024 zusätzliche Hinweise zu möglichen abweichenden Aufbewahrungsfristen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentation, enthält.

TSI kümmert sich um Ihre Daten - Gesetzeskonforme Archivierung mit Backups unter Einhaltung der LöschfristenEine strukturierte und gesetzeskonforme Archivierung von Tachographendaten bildet die Grundlage für einen reibungslosen und transparenten Flottenbetrieb. Die TSI-Lösungen gewährleisten eine zuverlässige Verarbeitung und Speicherung der Daten und unterstützen Unternehmen dabei, die geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie Datenschutzvorgaben dauerhaft und effizient zu erfüllen.

Bei Fragen zur Verwaltung Ihrer Tachographendaten oder zur Konfiguration der Aufbewahrungsfristen steht Ihnen das TSI-Team jederzeit gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Archivierung und der optimalen Nutzung Ihrer TSI-Lösungen.

Sie sind noch kein Kunde? Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der TSI-Lösungen.

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