Als Experten im Bereich Telematik und Flottenmanagement informieren über, die korrekte Nutzung und Speicherung der Tachographen-Daten, die einen wichtigen Bestandteil der europäischen Verordnungen ausmachen. Tachodaten sind Informationen über Geschwindigkeit, Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitsstunden von Fahrern, die von einem Tachographen aufgezeichnet werden.
Die Daten müssen gemäß der EU-Verordnung 561/2006 von Transportunternehmen aufgezeichnet und aufbewahrt werden. Der bevorstehende Löschtermin für Tachodaten ist am 31.03.2023. Es müssen alle Daten gelöscht werden, die älter als ein Jahr sind.
Es gibt jedoch Fälle, in denen die Aufbewahrungsfristen für Tachographendaten abweichen können, z.B. bei Arbeitszeiterfassung, unvorhergesehenen Ereignissen, Untersuchungen, Rechtsstreitigkeiten oder betriebsinternen Gründen.
Um Ihre Tachodaten zu sichern, können Sie diese herunterladen und in einem Archiv oder einem anderen Speichermedium übertragen oder uns rechtzeitig eine abweichende Speicherfrist nennen.
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