Die Mobile Arbeitszeiterfassung der TSI ermöglicht zeitnahe und exakte Dokumentation und Abrechnung Ihrer Außenprozesse. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im letzten Jahr, haben sich die Anforderungen für eine digitale Arbeitszeiterfassung zwar nicht grundlegend geändert, aber das Verständnis für und die Anforderungen an den Datenschutz wachsen stetig, so dass wir in Zusammenarbeit mit einigen unserer Kunden insbesondere Verbesserungen für den Datenschutz und bei der Dokumentation geschaffen haben. Speziell bei dem im Trend-liegenden Einsatz von Smartphones entweder als unterstützende oder alternative Eingabemöglichkeit für die Arbeitszeiterfassung entstehen neue Herausforderungen auch an den Datenschutz und die damit verbundenen Dokumentationspflichten.
Die TSI hat diesbezüglich neue Funktionen zur Erweiterten Protokollierung von Dateneingaben und Änderungen bei den Arbeitszeiterfassungsdaten umgesetzt, um diese Daten nun auch bei Änderungen vollständig im System zu protokollieren und nachweisen zu können. Da dies ein sehr komplexes Thema ist, haben wir dazu ein Whitepaper zusammengestellt mit vielen detaillierten Informationen rund um die Arbeitszeiterfassung, Dokumentationspflichten und die Protokollierung dieser Daten und natürlich auch wie das System der TSI Sie dabei unterstützen kann.
Die aktuell in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), aber auch deren rechtliche Vorgänger, wie das Bundesdatenschutzgesetz, haben schon immer hohe Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten gestellt und wurden in der Konzipierung und Entwicklung der Arbeitszeiterfassungsfunktionen des TSI Systems beachtet, womit ein datenschutzkonformer Einsatz des Systems grundsätzlich gewährleistet war und ist, auch ohne die Erweiterte Protokollierung.
Aber wann ist eine Erweiterte Protokollierung angeraten?
Wir raten immer dann zur Nutzung der Erweiterten Protokollierung, wenn
- Daten aus nicht manipulationssicheren Quellen stammen,
- Häufiger Bedarf für Datenänderungen besteht bzw. Änderungen ohne geregelten Prozess möglich sind,
- mehrere/viele Nutzer Daten ganz oder teilweise ändern dürfen,
- das System nicht nur für die reine Erfassung/Digitalisierung, sondern bspw. auch (direkt) für die Lohnabrechnung verwendet wird,
- zusätzliche Dokumentationspflichten bestehen.
Ist ein Datenschutzkonformer Einsatz auch ohne Erweiterte Protokollierung möglich?
Digitale Arbeitserfassungssysteme unterliegen strengsten Datenschutzanforderungen. In vielen Fällen, gerade bei klassischen Konstellationen ohne Einbindung von Smartphones, ist daher eine Erweiterte Protokollierung für den Datenschutz nicht zwingend erforderlich. Die erweiterte Funktion hängt also dabei von der Ausgestaltung der einzelnen Prozesse der Arbeitszeiterfassung ab.
Die Erweiterte Protokollierung für die Arbeitszeiterfassung im System der TSI ermöglicht verschiedene Detailstufen der Protokollierung, sowie verschiedene Optionen in der Realisierung, die insbesondere die Datenspeicherung betreffen und in Bezug auf den Datenschutz relevant sein können.
Mit der Aktivierung der Erweiterten Protokollierung wird automatisch jede Datenänderung erfasst und eine Werte Historie erzeugen. Mit dieser werden nicht nur Änderungszeitpunkte und ändernde Personen erfasst, sondern es wird auch festgehalten, welche konkreten Änderungen durchgeführt und welche Werte ggf. geändert werden.
Lesen Sie mehr in unserem Whitepaper hier .
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und stehen auch gern für Nachfragen oder weitere Informationen für Sie bereit.